Weil wir Familienmenschen sind, kennen wir folgende Probleme. Wir helfen diese zu beheben.

Diskussionen gab es zwischen den Menschen schon immer. Thematische Auseinandersetzungen sind die Grundlagen der Philosophie und der Demokratie.

Wir Menschen wurden in Familien und soziale Gebilde hineingeboren. Als Babies waren wir immer auf ein friedliches Zusammenleben angewiesen. Wenn die Umwelt feindseelig und unfreundlich ist, kann sich das Leben nicht positiv entfalten. Die Geburtenrate in der Schweiz liegt derzeit bei ca. 1.5 Kinder pro Frau. Die Gesellschaft schrumpft und Vorsorgesysteme sind in Gefahr.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und anerkennt der Vater das Kind oder wird das Kindesverhältnis durch Urteil festgestellt und die gemeinsame elterliche Sorge nicht bereits im Zeitpunkt des Urteils verfügt, so kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern zustande. Art. 298a Abs. 5 ZGB: Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a298a).

Der Artikel im ZGB verstösst gegen Art. 8 der Bundesverfassung. Er treibt Frauen dazu, sich vorschnell vom Kindsvater zu trennen, weil schon immer der Kindsvater für die Arbeit und Erwirtschaftung von Geld in der Rolle des Ernährers zuständig war und ist. Art. 8 Bundesverfassung (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8):

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Die Frauen werden immer mehr in das Berufsleben mit einbezogen. Sie sollen sich weniger für die Familie einsetzen, sich weniger um die Kinder kümmern und stattdessen arbeiten gehen, um Steuern bezahlen zu können. Die Familienstruktur wird aufgegeben und die Kinder werden in kostenpflichtigen KITAS untergebracht.

Trotz den fleissigen Bemühungen der Kindseltern steigt der Wohlstand nicht und die gefühlte Armut ist Grundlage für Streit sowie zwischenmenschlicher Probleme, die sich dann im Haushalt manifestieren. Lauter Streit kann bei Nachbarn störend wirken. Nachbarn oder Verwandte wenden sich dann an die KESB.

Den Eltern wird dann Unfähigkeit attestiert: das Kind sei gefährdet und müsse von den Eltern weggenommen werden.

Oft werden Paare absichtlich getrennt! Dies verstösst gegen Art. 13 und 14 der Bundesverfassung (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8):

Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Art. 14 Recht auf Ehe und Familie
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

Im Vertrauen an die Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Verantwortung gegenüber der Schöpfung wenden sich die Eltern an Anwälte, Behörden und Gerichte. Diese sehen ihre Aufgabe aber lediglich als ihr "Business" an und möchten in keiner Weise helfen, sondern nur Geld mit der Not der Kindseltern verdienen.

Sie führen die Kindseltern in einen langwierigen und kostenträchtigen Streit, bei dem das Kindswohl gefährdet wird und oftmals die Fremdplatzierung des Kindes mit einbezieht, was zur Eltern-Kind-Entfremdung führt. Das Kind wird in präkere Situationen gezwungen, in ein Heim unter fremden Leuten. Es kann die Eltern nicht kontaktieren. Das Kind kann dort Misshandelt werden und mit Medikamenten vergiftet werden, ohne dass die Eltern Einsprache erheben könnten.

Die psychische Belastung der Eltern in Anbetracht der staatlich organisierten Kindsentführung ist unerträglich und begründet ein unkonventionelles Verhalten der Kindseltern gegenüber allen Menschen im Umfeld. Die Eltern erscheinen tatsächlich verwirrt und überlastet - wurden aber erst von den Behörden in diese Notlage gebracht.

Psychiatrie und Sozialhilfe werden von den Behörden als Ausweg angepriesen - stellen aber die ganze Gesellschaft vor grössere Probleme, die in Misswirtschaft und sozialen Spannungen enden. Die finanziellen Interessen der Sozial- und Pharma-Industrie stellen sich über die Menschlichkeit und deren gesetzlichen Grundlagen. Das Geld wird fehlgeleitet. Kantone müssen durch den Finanzausgleich gerettet werden und die Zuwanderung aus fremden Ländern wird gefördert.

Missstände werden nicht behoben, sondern verschlimmert. Das Geld fordert immer wieder neue Opfer. Dieses Gefängnis muss transparenter werden und schliesslich komplett gegen menschliche Hilfe und Unterstützung ersetzt werden.

Wir wollen effektive Lösungswege beschreiten und die Kosten möglichst auf CHF 0 senken. Wir wollen Klage einreichen gegen fehlbare Behörden und Individuen sowie Organisationen.

Wir brauchen den Rückhalt von Menschen im Umfeld: finanzielle Hilfe, Know-How, Beratung, Güter, Handelswaren, Spenden, Mobilität, Unterkunft etc.